Monatliche Mitgliedschaft

  1. Der Abschluss einer monatlichen Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit freier Kursplätze. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
  2. Die Mitgliedschaft wird für eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Die Mitgliedschaft beginnt immer zum 1. des Monats, der auf die Buchung folgt. Ein späterer Einstieg innerhalb des Monats begründet keinen Anspruch auf anteilige Erstattung.
  4. Die Teilnahme des Kindes erfolgt fortlaufend bis zum Erreichen des jeweiligen Schwimmabzeichens (z. B. Seepferdchen, Bronze, Silber).
    Ein Wechsel in einen weiterführenden Kurs ist nur möglich, sofern freie Plätze verfügbar sind, und besteht kein Anspruch darauf.
  5. Diese Regelung gilt ausschließlich für bestimmte Kurse und Kurstage. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kurstag oder eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht.
  6. Terminverschiebungen aufgrund von Schulferien, gesetzlichen Feiertagen oder organisatorischen Gründen sind möglich und berechtigen nicht zu einer Rückerstattung.
  7. Die Mitgliedsbeiträge sind durchgehend zu entrichten, auch während Schulferien in Niedersachsen, an Feiertagen sowie bei krankheitsbedingtem Ausfall oder höherer Gewalt (siehe AGB).
  8. Die Zahlung hat ausschließlich auf Grundlage der jeweils aktuellen Rechnung unter Angabe des korrekten Verwendungszwecks zu erfolgen.
  9. Bei Zahlungsverzug wird mit der dritten Mahnung eine zusätzliche Mahngebühr in Höhe von 10 € erhoben.
  10. Kann eine Zahlung aufgrund eines fehlerhaften Verwendungszwecks nicht zugeordnet werden, liegt die Verantwortung beim Mitglied. In diesem Fall ist unverzüglich Kontakt aufzunehmen.